AGB

der Firma ZulassungsExpress® Inh. Alexander Gebauer
1.
Mit der Übergabe der Zulassungsunterlagen erhält die Firma ZulassungsExpress® den Auftrag für die Zulassung des beschriebenen Fahrzeugs. Mit diesem Auftrag wird der vereinbarte Zulassungspreis fällig.

Der Auftraggeber hat dafür zu Sorgen dass alle erforderlichen Unterlagen die für die Zulassung des Fahrzeugs vorliegen müssen, der Firma ZulassungsExpress® übergeben werden. Zulassungen die an der Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Unterlagen scheitern sind vom Auftraggeber dennoch zu bezahlen.

2.
Wird der Zulassungsauftrag von einem Autohändler erteilt, der das Fahrzeug verkauft hat und auf seinen Kunden zulassen möchte, haftet neben dem Fahrzeughalter auch der Autohändler in vollem Umfange für den Ausgleich der anfallenden Amtsgebühren sowie der Rechnung der Firma ZulassungsExpress®.

Die Firma ZulassungsExpress® ist berechtigt Zulassungsunterlagen so lange zurückzuhalten bis sämtliche Forderungen gegen den Fahrzeughalter oder den Auftraggebenden Autohändler in vollem Umfang erfüllt sind.

3.
Eine Haftung seitens der Firma ZulassungsExpress® wegen nicht termingerechter Ausführung der Zulassungen und daraus resultierende Folgeschäden wie z. B. Reisekosten, Fahrzeugausfall, Vertragsrücktritte o.ä. sind ausgeschlossen. Die Firma ZulassungsExpress® bemüht sich Aufträge termingerecht auszuführen kann hierfür jedoch keine Garantie übernehmen.

4.
Für in Verlust geratene Zulassungsunterlagen oder Personalausweise die der Firma ZulassungsExpress® übergeben wurden, ersetzt diese den Wiederbeschaffungswert der Unterlagen. Diese Wiederbeschaffungskosten enthalten jedoch nur die anfallenden amtlichen Gebühren. Wegegeld, Wartezeiten u.s.w. werden nicht ersetzt.

Von der Haftung ausgeschlossen sind aus dem Verlust resultierende Schäden wie z. B. Fahrzeugausfall, Reisekosten, Vertragsrücktritte des Kunden eines Autohändlers z.B. bei Verlust der ZBII oder ZBI und dadurch entstehende längere Lieferzeiten etc.

5.
Der Auftraggeber bzw. der Autohändler versichert, dass die im Fahrzeugbrief aufgedruckte Fahrzeug- identifikationsnummer mit der am Fahrzeug übereinstimmt und er berechtigt ist über das Fahrzeug zu verfügen.

Ebenso wird die Richtigkeit und Echtheit aller übergebenen amtlichen Dokumente versichert. Der Auftraggeber bzw. Autohändler stellt die Firma ZulassungsExpress® von allen zivil- und strafrechtlichen Aspekten die durch die Übergabe unkorrekter Unterlagen entstehen könnten frei. Der Auftraggeber bzw. Autohändler hat keinerlei Ansprüche auf die Rückgabe von Unterlagen die durch Zulassungsbehörde oder Polizei einbehalten wurden.

6.
Für Wunschkennzeichen kann die Firma ZulassungsExpress® keine Haftung übernehmen. Die Firma ZulassungsExpress® bemüht sich Wunschkennzeichen im Kundenauftrag zu realisieren, kann hierfür jedoch keine Garantie übernehmen.

7.
Für die Angabe der Kennzeichengröße ist der Auftraggeber zuständig.

8.
Es gelten die Preise der zur Zeit gültigen Preisliste für Zulassungen der Firma ZulassungsExpress® .

Abweichungen und Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.

9.
Ausgestellte Rechnungen der Firma ZulassungsExpress® sind bei der Vorlage sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Bargeld oder Verrechnungschecks dürfen nur von den dazu bevollmächtigten Mitarbeitern entgegengenommen werden.

10.
Mündliche Absprachen und Zusagen haben keinerlei Wirkung und bedürfen immer der Schriftform.

11.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten ist Potsdam.

12.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine Klausel in den AGB’s ungültig sein berührt dies die anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel nur in einem Teil unwirksam so behalten die anderen Teile ihre Wirksamkeit. Die Parteien sind gehaltene, eine ungültige Klausel durch eine gültige zu ersetzen die dem wirtschaftlichen Zweck und der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.